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Zuschüsse

Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen rund um die Bezuschussung von Vereinen und Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Kreis und in Baden-Württemberg.

Falls Ihr noch weitere Informationen vermisst, gebt uns bitte per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Bescheid!
 

Unser digitales Zuschusssystem ist nun online!

Hier findet ihr eine Anleitung für das System.

 

Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises

Hinweis: Neue Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises gültig ab 20. April 2023

(Richtlinien zum Download: Zuschussrichtlinien ab 2023 | Zuschussrichtlinien 2021 - Anlage)

Bitte beachtet: antragsberechtigt für die Fördermittel des Kreisjugendrings Rhein-Neckar sind ausschließlich Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings. Dies bedeutet, dass als Anschrift, Unterzeichner und durchführende Organisation ein Mitgliedsverband des Kreisjugendrings Rhein-Neckar bzw. eine Gruppierung eines Mitgliedsverbands eingetragen sein muss. Vereine oder Verbände, die nicht entweder Mitglied des Kreisjugendrings Rhein-Neckar oder Mitglied eines seiner Mitgliedsverbände sind, können keine Förderung beim Kreisjugendring beantragen, auch nicht, wenn der Antrag über einen Mitgliedsverband beim Kreisjugendring eingereicht wird.

Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises

Der Rhein-Neckar-Kreis stellt dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. einen Zuschuss in Höhe von € 92.000,00 zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung. Die Mitgliedsverbände werden mit einer Gesamtsumme in Höhe von € 150.000 bezuschusst. Diese Mittel werden in drei Förderbereichen verteilt. Der Kreisjugendring erstellt hierzu nach Einreichung der Anträge jährlich eine Mittelverteilung und überweist die Mittel innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist. Die Mitgliedsverbände der Sportjugend werden aus diesem Zuschussprogramm nicht bezuschusst. Die Verteilung erfolgt direkt über die Sportjugend.
Der Abrechnungszeitraum ist der 01. Oktober bis zum 30. September. Anträge nach den Förderbereichen I und III sind bis 30. September beim Kreisjugendring Rhein-Neckar einzureichen.

Allgemeines zu allen Förderbereichen
Über die Höhe der Förderungsbeträge entscheidet der Vorstand aufgrund der vorliegenden Anträge und nach Maßgabe des Haushaltsplanes jährlich im Einzelfall neu.
Die Rechnungsbelege sind beim Verband für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren und auf Verlangen dem Rhein-Neckar-Kreis bzw. dem Kreisjugendring vorzulegen.
Für die Berechnung der Mitglieder der Verbände im FB I und der Teilnehmer*innen im FB III können nur Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.

Wichtig: die Anträge sind beim Kreisjugendring über die Verbandszentrale auf Landkreisebene einzureichen. Hier sollen alle Anträge des Verbands gesammelt und zusammen eingereicht werden!

Zuschüsse nach Förderbereich I (Zuschuss f. Zentrale Verwaltung)

Die Verbände erhalten einen Grundbetrag

Verbände bis 500 Mitglieder in Höhe von € 1.000,00
Verbände bis 3.000 Mitglieder in Höhe von € 1.500,00
Verbände ab 3.001 Mitglieder in Höhe von € 2.000,00

Der Zuschuss ist zu verwenden für die zentrale Führung, die Organisation und die Grundausstattung (Schrifttum, Bürobedarf, Verwaltung, Porto, usw.).

Zuschussantrag FB I als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB I als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen

Zuschüsse nach Förderbereich II (Zuschuss für Projekte)

Projekte, die sich im besonderen Maße der Förderung der Toleranz und Mitmenschlichkeit, der Integration von ausgegrenzten und ausländischen Jugendlichen oder der Inklusion von Jugendlichen mit Beeinträchtigung widmen, werden vom Kreisjugendring gesondert bezuschusst. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Skizzierung des Projektziels und einer Beschreibung der Umsetzung und einem Finanzierungsplan an den KJR zu richten. Der Vorstand wird die Mittel per Einzelbescheid bewilligen.

Es werden pro Projekt maximal € 1.000,00 bezuschusst. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich.

Ein Verwendungsnachweis ist dem Kreisjugendring Rhein-Neckar bis 31.12. des Förderjahres vorzulegen.

Zuschussantrag FB II als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB II als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen

Zuschüsse nach Förderbereich III (Zuschuss für Fahrten, Freizeiten, Seminare und Internationale Begegnungen)

Im Förderbereich III werden die verbleibenden Mittel nach Abzug der bewilligten Zuschüsse der Förderbereiche I und II zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Zuschusses pro Verpflegungstag für Freizeiten, Fahrten etc. errechnet sich durch den verbleibenden Zuschuss geteilt durch die Anzahl der beantragten Gesamtverpflegungstage.

Unterstützung verbandseigener Tagungs- und Veranstaltungshäuser im Rhein-Neckar Kreis:
Hierbei handelt es sich um Häuser im Rhein-Neckar-Kreis, deren Verbände Mitglied des Kreisjugendrings Rhein-Neckar sind und ihr Verbandssitz im Rhein-Neckar-Kreis liegt.
Buchen Mitgliedsverbände für Lehrgänge und Seminare verbandseigene Tagungs- und Veranstaltungshäuser im Rhein-Neckar-Kreis, so werden diese mit 1,5 Verpflegungstagen bezuschusst. Eine entsprechende Liste ist den Zuschussrichtlinien beigefügt. Der Stichtag für alle Altersbegrenzungen ist der letzte Tag der jeweiligen Veranstaltung.

Fahrten, Freizeiten und internationale Begegnungen
Es werden Fahrten, Freizeiten und Internationale Begegnungen ab einem Tag Dauer bezuschusst. Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 5 Stunden Dauer und mindestens 5 TeilnehmerInnen umfassen. An- und Abreisetag werden jeweils als ganzer Tag gezählt. Die TeilnehmerInnen müssen zwischen 6 und 26 Jahren sein und in einer Gemeinde des Rhein-Neckar-Kreises (ohne Mannheim und Heidelberg) wohnen.
Es ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Alter, Postleitzahl und Ort vorzulegen.

Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare
Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare werden bereits ab einem Tag Dauer bezuschusst (mindestens 5 Stunden Seminarprogramm). Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 5 TeilnehmerInnen umfassen. Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare können auch digital durchgeführt werden. 
Das Mindestalter der TeilnehmerInnen der Jugendleiterlehrgänge beträgt 15 Jahre.
Die Altersgrenze bei Seminaren beträgt mindestens 15 Jahre, höchstens jedoch 26 Jahre. Abweichungen von der Altersobergrenze von bis zu 20 Prozent der TeilnehmerInnen sind zulässig.
Die Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen und auf der Teilnehmerliste gesondert zu kennzeichnen.
Es ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Alter, Postleitzahl und Ort sowie ein Lehrgangs-/Seminarprogramm beizufügen, welches den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen muss.

Zuschussantrag FB III als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB III als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen

Teilnehmerlistefür FB III-Anträge als Word-Dokument
Teilnehmerlistefür FB III-Anträge als PDF
Deckblatt für Verbandszentralen, die mehrere Anträge gesammelt abgeben, als Excel-Tabelle
Deckblatt für VErbandszentralen, die mehrere Anträge gesammelt abgeben, als PDF

 


Anlage Zuschussrichtlinien

Diese Häuser wurden in der Mitgliederversammlung 2020 von den Anwesenden Delegierten als verbandseigen deklariert (diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit), um somit nach Einwilligung des Änderungsvorschlages der Zuschussrichtlinien mit 1,5 Verpflegungstagen bezuschusst werden könnten.


Landesjugendplan

Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII i.V.m. §§ 2, 4 und 12 JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans sonstige Träger.

Das Land Baden Württemberg fördert im Landesjugendplan die außerschulische Jugendbildung durch Gewährung von Zuwendungen. Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII, i.V. m. §§ 2,4 und 12 JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplan sonstige Träger.

Richtlinien sowie Antragsformulare und Verwendungsnachweise findet ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de in den Rubriken Geld und Downloads.


Weitere Förderprogramme

Kinder- und Jugendplan des Bundes: Internationale Jugendarbeit
Aktion Mensch e.V.
Landesstiftung
Stiftung Kinderland
Jugendarbeitsnetz

Downloads

In unserem Servicebereich findet Ihr verschiedene Downloads, unsere Medien- und Materialliste, sowie ein Verzeichnis von Freizeithäusern und Veranstaltungsräumen. Falls Ihr hier gerne weitere Informationen finden möchtet, gebt uns bitte per E-Mail Bescheid!

Hier findet ihr verschiedene Dateien zum Download:

Gemeinsam mit den mit den Stadtjugendringen Mannheim, Weinheim und Heidelberg und dem Kreisjugendring Karlsruhe Landkreis bietet der Kreisjugendring Rhein-Neckar eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an. Diese findet ihr in diesem Flyer sowie unter www.vereinswerkstatt.de

• Informationen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung:

Zum 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Eine Orientierungshilfe „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ findet ihr
hier auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg.

• Informationen zum Reiserecht:

Für Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht werden, gelten einige Änderungen im Reiserecht. Einen guten Überblick über das Thema Reiserecht bei Jugendfreizeiten und einen Download zu den aktuellen Änderungen findet ihr hier unter Evangelische Kinder- und Jugendfreizeiten.

• Arbeitshilfe - Erweiterte Führungszeugnisse für neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendhilfe

pdf symbol arbeitshilfe_erweiterte fuehrungszeug_auflage_06_2015.pdf

• Handreichung Woran erkenne ich gute Jugendverbandsarbeit?

diese Handreichung ist insb. für Eltern gedacht, deren Kinder zum ersten Mal an den Angeboten eines Jugendverbandes teilnehmen oder bei einem neuen Verband mitmachen möchten.
pdf symbol Woran erkenne ich gute Jugendverbandsarbeit.pdf

• Protokoll der Mitgliederversammlung vom 28 April 2022

pdf symbol Protokoll Mitgliederversammlung 2022

Material- und Medienbörse

Auf den folgenden Seiten haben wir eine Material- und Medienbörse eingerichtet. Hier können die Mitgliedsverbände ihr Material - Spiele, Zelte, Lagermaterial und vieles mehr - sich unetreinander zum Verleih zur Verfügung stellen. Der Kreisjugendring versteht sich hierbei als Informationsplattform, der Verleih selbst läuft ausschließlich über die angegebenen Adressen.

Zur Materialbörse kommt ihr hier:

http://www.kjr-rn-boerse.de/

 



Hier findet ihr das Nutzerhandbuch, dass euch die Funktionen der Materialbörse erklärt und euch bei der Bedienung hilft:

pdf symbol Nutzerhandbuch_Materialbörse_Kreisjugendring_RN.pdf

Liebe Mitglieder, wir freuen uns, wenn ihr auch in Zeiten von Corona euer Material anderen Jugendverbänden anbieten könnt. Bitte beachtet beim übergeben von Materialien auf geltende Hygieneregeln, um eine Ansteckung bei der Übergabe möglichst zu vermeiden. Übergebt eure Materialien, wo es sinnvoll erscheint, desinfiziert. Gleiches gilt natürlich für die Materialrückgabe.

Um die Börse aktuell halten zu können und sie für alle Verbände zu einem hilfreichen Werkzeug zu machen, sind wir auf die Mitarbeit und Rückmeldung der Verbände angewiesen. Wir freuen uns über jedes Feedback und jeden neuen Eintrag!

 

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