Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen rund um die Bezuschussung von Vereinen und Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Kreis und in Baden-Württemberg.
Falls Ihr noch weitere Informationen vermisst, gebt uns bitte per
Unser digitales Zuschusssystem ist nun online!
Hier findet ihr eine Anleitung für das System.
Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises
Hinweis: Neue Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises gültig ab 20. April 2023
(Richtlinien zum Download: Zuschussrichtlinien ab 2023 | Zuschussrichtlinien 2021 - Anlage)
Bitte beachtet: antragsberechtigt für die Fördermittel des Kreisjugendrings Rhein-Neckar sind ausschließlich Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings. Dies bedeutet, dass als Anschrift, Unterzeichner und durchführende Organisation ein Mitgliedsverband des Kreisjugendrings Rhein-Neckar bzw. eine Gruppierung eines Mitgliedsverbands eingetragen sein muss. Vereine oder Verbände, die nicht entweder Mitglied des Kreisjugendrings Rhein-Neckar oder Mitglied eines seiner Mitgliedsverbände sind, können keine Förderung beim Kreisjugendring beantragen, auch nicht, wenn der Antrag über einen Mitgliedsverband beim Kreisjugendring eingereicht wird.
Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises
Der Rhein-Neckar-Kreis stellt dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. einen Zuschuss in Höhe von € 92.000,00 zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung. Die Mitgliedsverbände werden mit einer Gesamtsumme in Höhe von € 150.000 bezuschusst. Diese Mittel werden in drei Förderbereichen verteilt. Der Kreisjugendring erstellt hierzu nach Einreichung der Anträge jährlich eine Mittelverteilung und überweist die Mittel innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist. Die Mitgliedsverbände der Sportjugend werden aus diesem Zuschussprogramm nicht bezuschusst. Die Verteilung erfolgt direkt über die Sportjugend.
Der Abrechnungszeitraum ist der 01. Oktober bis zum 30. September. Anträge nach den Förderbereichen I und III sind bis 30. September beim Kreisjugendring Rhein-Neckar einzureichen.
Allgemeines zu allen Förderbereichen
Über die Höhe der Förderungsbeträge entscheidet der Vorstand aufgrund der vorliegenden Anträge und nach Maßgabe des Haushaltsplanes jährlich im Einzelfall neu.
Die Rechnungsbelege sind beim Verband für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren und auf Verlangen dem Rhein-Neckar-Kreis bzw. dem Kreisjugendring vorzulegen.
Für die Berechnung der Mitglieder der Verbände im FB I und der Teilnehmer*innen im FB III können nur Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.
Wichtig: die Anträge sind beim Kreisjugendring über die Verbandszentrale auf Landkreisebene einzureichen. Hier sollen alle Anträge des Verbands gesammelt und zusammen eingereicht werden!
Zuschüsse nach Förderbereich I (Zuschuss f. Zentrale Verwaltung)
Die Verbände erhalten einen Grundbetrag
Verbände bis 500 Mitglieder in Höhe von € 1.000,00
Verbände bis 3.000 Mitglieder in Höhe von € 1.500,00
Verbände ab 3.001 Mitglieder in Höhe von € 2.000,00
Der Zuschuss ist zu verwenden für die zentrale Führung, die Organisation und die Grundausstattung (Schrifttum, Bürobedarf, Verwaltung, Porto, usw.).
Zuschussantrag FB I als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB I als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen
Zuschüsse nach Förderbereich II (Zuschuss für Projekte)
Projekte, die sich im besonderen Maße der Förderung der Toleranz und Mitmenschlichkeit, der Integration von ausgegrenzten und ausländischen Jugendlichen oder der Inklusion von Jugendlichen mit Beeinträchtigung widmen, werden vom Kreisjugendring gesondert bezuschusst. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Skizzierung des Projektziels und einer Beschreibung der Umsetzung und einem Finanzierungsplan an den KJR zu richten. Der Vorstand wird die Mittel per Einzelbescheid bewilligen.
Es werden pro Projekt maximal € 1.000,00 bezuschusst. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich.
Ein Verwendungsnachweis ist dem Kreisjugendring Rhein-Neckar bis 31.12. des Förderjahres vorzulegen.
Zuschussantrag FB II als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB II als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen
Zuschüsse nach Förderbereich III (Zuschuss für Fahrten, Freizeiten, Seminare und Internationale Begegnungen)
Im Förderbereich III werden die verbleibenden Mittel nach Abzug der bewilligten Zuschüsse der Förderbereiche I und II zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Zuschusses pro Verpflegungstag für Freizeiten, Fahrten etc. errechnet sich durch den verbleibenden Zuschuss geteilt durch die Anzahl der beantragten Gesamtverpflegungstage.
Unterstützung verbandseigener Tagungs- und Veranstaltungshäuser im Rhein-Neckar Kreis:
Hierbei handelt es sich um Häuser im Rhein-Neckar-Kreis, deren Verbände Mitglied des Kreisjugendrings Rhein-Neckar sind und ihr Verbandssitz im Rhein-Neckar-Kreis liegt.
Buchen Mitgliedsverbände für Lehrgänge und Seminare verbandseigene Tagungs- und Veranstaltungshäuser im Rhein-Neckar-Kreis, so werden diese mit 1,5 Verpflegungstagen bezuschusst. Eine entsprechende Liste ist den Zuschussrichtlinien beigefügt. Der Stichtag für alle Altersbegrenzungen ist der letzte Tag der jeweiligen Veranstaltung.
Fahrten, Freizeiten und internationale Begegnungen
Es werden Fahrten, Freizeiten und Internationale Begegnungen ab einem Tag Dauer bezuschusst. Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 5 Stunden Dauer und mindestens 5 TeilnehmerInnen umfassen. An- und Abreisetag werden jeweils als ganzer Tag gezählt. Die TeilnehmerInnen müssen zwischen 6 und 26 Jahren sein und in einer Gemeinde des Rhein-Neckar-Kreises (ohne Mannheim und Heidelberg) wohnen.
Es ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Alter, Postleitzahl und Ort vorzulegen.
Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare
Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare werden bereits ab einem Tag Dauer bezuschusst (mindestens 5 Stunden Seminarprogramm). Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 5 TeilnehmerInnen umfassen. Jugendgruppenleiterlehrgänge und Seminare können auch digital durchgeführt werden.
Das Mindestalter der TeilnehmerInnen der Jugendleiterlehrgänge beträgt 15 Jahre.
Die Altersgrenze bei Seminaren beträgt mindestens 15 Jahre, höchstens jedoch 26 Jahre. Abweichungen von der Altersobergrenze von bis zu 20 Prozent der TeilnehmerInnen sind zulässig.
Die Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen und auf der Teilnehmerliste gesondert zu kennzeichnen.
Es ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Alter, Postleitzahl und Ort sowie ein Lehrgangs-/Seminarprogramm beizufügen, welches den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen muss.
Zuschussantrag FB III als ausfüllbares PDF
Zuschussantrag FB III als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen
Teilnehmerlistefür FB III-Anträge als Word-Dokument
Teilnehmerlistefür FB III-Anträge als PDF
Deckblatt für Verbandszentralen, die mehrere Anträge gesammelt abgeben, als Excel-Tabelle
Deckblatt für VErbandszentralen, die mehrere Anträge gesammelt abgeben, als PDF
Anlage Zuschussrichtlinien
Diese Häuser wurden in der Mitgliederversammlung 2020 von den Anwesenden Delegierten als verbandseigen deklariert (diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit), um somit nach Einwilligung des Änderungsvorschlages der Zuschussrichtlinien mit 1,5 Verpflegungstagen bezuschusst werden könnten.
Landesjugendplan
Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII i.V.m. §§ 2, 4 und 12 JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans sonstige Träger.
Das Land Baden Württemberg fördert im Landesjugendplan die außerschulische Jugendbildung durch Gewährung von Zuwendungen. Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII, i.V. m. §§ 2,4 und 12 JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplan sonstige Träger.
Richtlinien sowie Antragsformulare und Verwendungsnachweise findet ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de in den Rubriken Geld und Downloads.
Weitere Förderprogramme
Kinder- und Jugendplan des Bundes: Internationale Jugendarbeit
Aktion Mensch e.V.
Landesstiftung
Stiftung Kinderland
Jugendarbeitsnetz